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Schweizer Versicherung vom 26.02.2010 Eugénie Holliger-Hagmann, 3496 Zeichen |
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| Versicherungsvertragsgesetz: Ratlosigkeit bei der Totalrevision |
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| Das Vernehmlassungsresultat ist kontrovers. Die Eidgenössische Finanzverwaltung will das Entschädigungsproblem nicht nur für Broker, sondern für alle Finanzintermediäre regeln. |
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Vor sieben Jahren startete das damals noch für das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zuständige EJPD dessen Totalrevision. Mitte 2006 lag der Vorentwurf der Expertenkommission Schnyder vor. Gestützt darauf machte das damalige Bundesamt für Privatversicherung einen zweiten Vorentwurf, der am 21. Januar 2009 unter dem falschen Etikett «Entwurf» in Vernehmlassung ging. Diesen Namen darf das Projekt aber erst führen, wenn es vom Bundesrat an das Parlament verabschiedet wird.
Sehr kontrovers
Das Projekt wurde von den 101 Vernehmlassungsadressaten und anderen Personen, die eine Eingabe dazu machten, kritisch begutachtet. In dem vom Eidg. Finanzdepartement (EFD) am 13. Januar 2010 veröffentlichten Vernehmlassungsbericht steht, die Mehrheit der Teilnehmer begrüsse die Revision vollumfänglich oder dem Grundsatz nach. Doch laufen Vorbehalte der Befürworter und die Argumente der Gegner in verschiedene Richtungen. Umstritten dabei ist die Brokerentschädigung. Auch wenn der schweizerische Versicherungsverband (SVV) im Ingress seiner Eingabe die übliche Höflichkeitsfloskel verwendete, er unterstütze die Totalrevision, gab er klar zu verstehen, die Vertragsfreiheit dürfe nur zur Korrektur von Schutzdefiziten eingeschränkt werden. Doch gerade dies wird im vorlegenden Projekt nicht einlöst. Die unzähligen halb oder ganz zwingenden Artikel engen den Spielraum für zufriedenstellende, den individuellen Bedürfnissen der Vertragspartner entsprechende Vereinbarungen über Gebühr ein.
Hohe Beanstandungsquote
Zu den insgesamt 126 neuen VVG-Artikeln und 7 VAG-Artikeln finden sich im Vernehmlassungsbericht 28 Anträge des SVV zur Streichung eines Artikels oder Absatzes sowie 54 SVV-Vorschläge für Korrekturen, Präzisierungen, Übernahmen aus dem ersten Vorentwurf oder aus dem geltenden VVG. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 65 Prozent. Ausdrücklich befürwortet hat der SVV nur gerade zwei oder drei Artikel. Materiell zielt die Kritik auf die Erosion der Vertragsfreiheit ab und auf die ungerechtfertigte einseitige Verlagerung der Pflichten und Verantwortung von den Kunden auf die Versicherungsunternehmen. Bevor sich das EFD hinter den definitiven Entwurf macht, muss es die vorgeschriebene Regulierungsfolgenabschätzung nachholen. Es sollen die Kosten, die der Versicherungsindustrie erwachsen, und die Vorteile für die Kunden der Versicherer ermittelt werden. Die Abklärungen erfolgen zusammen mit dem Seco. Gemäss Dina Beti, Vizedirektorin der Eidgenössischen Finanzverwaltung, werden dem Bundesrat für die rund zehn kontroversesten Gesetzesbestimmungen Optionen vorgeschlagen. Im Herbst 2010 soll er mehrere Grundsatzentscheide treffen, aufgrund derer die Gesetzesvorlage überarbeitet wird. Je nachdem gibt es dann eine weitere Vernehmlassung oder nur noch eine Anhörung. Selbst wenn ein definitiver Entwurf entstehen sollte, der den Namen Vertragsrecht überhaupt verdient, ist aufgrund der konträren Vernehmlassungseingaben mit Gerangel im Parlament zu rechnen.
Einheitliche Regulierung
Die Entschädigung der Versicherungsvermittler war in der Vernehmlassung hart umstritten. Beti will dazu «querbeet» im ganzen Finanzmarkt Abklärungen machen, denn die Broker vermitteln oft auch andere Finanzprodukte. Es schwebt ihr für alle Finanzdienstleister eine einheitliche Regulierung durch die Finma vor, weil die Retrozessionen bei den Vermögensverwaltern und den Banken das gleiche Problem betreffen.
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