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Schweizer Versicherung vom 26.02.2010 Margrit Portmann, 9187 Zeichen |
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| Schweizer Privatassekuranz 2010: Gerangel um Leitplanken |
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| Die Rahmenbedingungen werden die Gesellschaften auch im laufenden Geschäftsjahr auf Trab halten. |
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Was erwarten die Schweizer Privatversicherer im laufenden Jahr? Gemäss Erich Walser, Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV), sind die nationale und internationale Aufsicht, die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), der Konsumentenschutz auf EU-Ebene, die Erdbebenversicherung, die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) sowie die Krankenversicherung die zentralen Themen des laufenden Geschäftsjahres.
Aufsicht
Die Finanzmarktaufsicht Finma ist seit dem 1. Januar 2009 operativ. Die ersten Erfahrungen sind grundsätzlich positiv. Die Kommunikation zwischen den Fachleuten der Finma und den Experten der Privatversicherer verläuft in vielen Fällen aber noch nicht reibungslos und muss daher verbessert werden. Noch vor wenigen Jahren herrschte der Wille vor, Gesetze im Sinne der Eigenverantwortung und der Selbstregulierung auf das Notwendige zu beschränken, «heute spüren wir einen Trend zur Überregulierung – auch als Folge der Finanzmarktkrise», so der SVV-Präsident. Dies gilt für die Gesetzgebung im Allgemeinen wie für Verordnungen und Weisungen im Besonderen. Das sei weder im Interesse der Versicherten noch der Versicherer.
Solvency
Der Swiss Solvency Test SST ist 2006 in Kraft getreten, seine Übergangsbestimmungen laufen Ende 2010 aus. Damit ist die Schweiz der parallelen europäischen Entwicklung mit Solvency II einen Schritt voraus. Erich Walser: «Das mag vorteilhaft sein für die Reputation des Finanzplatzes Schweiz, zwingt uns aber, die Ausgestaltung der europäischen Solvency-II-Richtlinie wachsam und kritisch zu begleiten. Wir erwarten, dass wir im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden.» Für die Schweizer Gesellschaften ist wichtig, dass sie mit gleich langen Spiessen in den Wettbewerb gehen. Der SVV strebt daher die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Aufsicht zwischen der EU und der Schweiz, die sogenannte Äquivalenz, an. Schweizerische Versicherungsgruppen würden dann im EU-Raum und in der Schweiz nur von einer einzigen Aufsichtsbehörde, der Finma, überwacht. Die Schweiz strebt eine Gleichwertigkeit in den Bereichen Gruppensolvenz, Rückversicherung und Gruppenaufsicht an. Im Oktober 2010 wird die EU-Kommission die ersten Länder vorschlagen, die zur Prüfung der Äquivalenz zugelassen werden sollen. Dazu zählt aller Voraussicht nach auch die Schweiz.
VVG-Revision
Das Versicherungsvertragsgesetz VVG, das am 1. Januar 2010 hundert Jahre alt geworden ist, wird gerade einer Totalrevision unterzogen. Kürzlich hat der Bundesrat den Ergebnisbericht des Vernehmlassungsverfahrens veröffentlicht und das weitere Vorgehen bestimmt. Die künftige Ausgestaltung des VVG ist für die Versicherungswirtschaft von zentraler Bedeutung, da es die Vertragsbeziehung zwischen Versicherer und Kunde regelt und die Produktgestaltung der Versicherer beeinflusst. Der SVV steht einer Modernisierung des VVG grundsätzlich positiv gegenüber. Aus Sicht der Privatversicherer sollte der Revisionsentwurf dennoch in Einzelfragen und auch konzeptionell überarbeitet werden. So schränke der aktuelle Entwurf die Vertragsfreiheit stark ein. Rund 85 Prozent der 126 Artikel zum Vertragsrecht seien zwingende Normen und nur 15 Prozent sind sogenanntes dispositives Recht, also Regelungen, von denen die Parteien in ihren Verträgen abweichen können.
EU-Konsumentenschutz
In der EU wird 2010 ein Strauss von gesetzgeberischen Initiativen im Bereich des Konsumentenschutzes zu reden geben, die auch für Schweizer Versicherer von Bedeutung sind. So will die Europäische Kommission den Schutz von Anlegern im Bereich der Kleinanlegerprodukte – auch «Packaged Retail Investment Products» oder kurz PRIP genannt – vereinheitlichen und verbessern. Im Visier dieser Initiative sind die Vertriebspraktiken sowie die vorvertraglichen Informationspflichten gegenüber den Kunden. Schweizer Versicherer, die in der EU tätig sind, sind davon im Bereich von «Lebensversicherungen mit einem Anlageelement» direkt betroffen. Erich Walser: «Der SVV wird diese gesetzgeberischen Initiativen zusammen mit seinem europäischen Dachverband CEA kritisch begleiten. Dies umso mehr, als wir davon ausgehen, dass ein Teil dieser EU-Initiativen auch unsere Revision des VVG beeinflusst.»
UVG-Revision
Es ist nun bald zwei Jahre her, dass der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) verabschiedet hat. Der Nationalrat wird die Vorlage frühestens in der Sommersession 2010 behandeln. Die obligatorische Unfallversicherung ist für die Privatversicherer ein bedeutender Geschäftszweig. Mehr als 20 private Unfallversicherer und 10 anerkannte Krankenversicherer versichern über 1,5 Millionen vollbeschäftigte Personen aus über 70 Prozent aller Unternehmen. «Die Privatversicherer haben längst bewiesen, dass sie die Unfallversicherung zur Zufriedenheit aller Beteiligten durchführen», so Erich Walser. Umso mehr sei der SVV befremdet über zwei Entscheide der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N). Die SGK-N hat sich dafür ausgesprochen, dass die Teilmonopolanstalt Suva in Zukunft für jene Betriebe, die ihr unterstellt sind, auch im überobligatorischen Bereich Zusatzversicherungen anbieten darf. Bereits im November 2008 hatte die SGK-N beschlossen, dass die Landwirtschaft und sämtliche Betriebe des Gesundheitswesens der Suva unterstellt werden sollen. Der SVV betrachtet diese Beschlüsse aus ordnungspolitischer Sicht als bedenklich und aus verfassungsrechtlicher Sicht als unzulässig.
Erdbebenversicherung
In der Schweiz stellen Erdbeben die Naturgefahr mit dem grössten Zerstörungspotenzial dar. Aber gerade hier bestehen gravierende Deckungslücken, weil die meisten Gebäude in der Schweiz nicht gegen Erdbebenschäden versichert sind. Der SVV begrüsst daher, dass der Bundesrat im April 2009 entschieden hat, die Erdbebenvorsorge mit einem Massnahmenpaket zu intensivieren. Die Privatversicherer und die Kantonalen Gebäudeversicherer haben gemeinsam eine Lösung für eine landesweite, solidarische Erdbebenversicherung entwickelt, die in die bestehende Elementarschadenversicherung integriert werden kann. Ein solcher Risikoschutz wäre deutlich günstiger als die bisherige freiwillige individuelle Lösung.
Krankenversicherung
Im vergangenen Jahr stand die Krankenversicherung wegen der geplanten Prämienerhöhungen ganz besonders im Fokus der Medien. Dabei fallen diese vor allem deshalb überdurchschnittlich aus, weil die Krankenkassenprämien in den vergangenen Jahren künstlich tief gehalten wurden. 2009 jedoch machten hohe versicherungstechnische Verluste und geschmolzene Reserven eine Anpassung der Prämien unumgänglich. Es ist klar, dass an kostendeckenden Prämien kein Weg vorbeiführt. Statt Wege zu suchen, die galoppierenden Kosten in den Griff zu bekommen, werden die Organisationsformen der Krankenversicherer diskutiert, zum Beispiel in der Frage der sogenannten Billigkassen. Für den SVV liegt der richtige Weg zur Kostendämpfung in der Überprüfung des Leistungskatalogs, bei der koordinierten Planung im Bereich des Spitalwesens und der Spitzenmedizin sowie bei der Aufhebung des Vertragszwangs. Der SVV ist überzeugt: Im System der Kranken- und Unfallversicherung sind die Überregulierung und die widersprüchlichen Rollen von Bund und Kantonen die Hauptmängel. Eine Klärung der Rollenteilung zwischen dem Staat und der Versicherungswirtschaft ist zentral. Der Staat soll für die Sozialpolitik und die Aufsicht zuständig sein, während die Versicherer im Wettbewerb untereinander das Versicherungsgeschäft betreiben.
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Ausbau von Monopolen: Im freien Markt wildern
Ähnlich stossend wie ein Ausbau von Monopolen ist für den Versicherungsverband, wenn Monopolanstalten – in ihrem angestammten Geschäft vom rauen Wind des Wettbewerbs geschützt – im freien Versicherungsmarkt «wildern». Ein aktuelles Beispiel bildet für den SVV die Totalrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes GVG im Kanton Bern. Ziel der Revision sei es, das bald vierzigjährige Gesetz kunden- und risikogerecht anzupassen. Einige Vorschläge schiessen gemäss SVV weit über dieses Ziel hinaus und räumen der Gebäudeversicherung des Kantons Bern GVB weitgehende Kompetenzen zum Ausbau ihrer Versicherungstätigkeit ein. Der SVV lehnt die Ausweitung der Versicherungstätigkeit durch die GVB strikt ab. SVV-Präsident Erich Walser: «Damit wir uns recht verstehen: Der SVV stellt sich weder gegen die Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes noch gegen den Eintritt eines neuen Wettbewerbers in den Versicherungsmarkt. Tritt aber der Staat in Konkurrenz zu Privaten, sollten für alle die gleichen Spielregeln gelten.» Konkret heisst das: Die Zusatzversicherung ist analog zu den geplanten Nebentätigkeiten durch eine selbstständige Gesellschaft des Privatrechts vorzunehmen, welche den strengeren Regeln des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterstellt und durch die Finma beaufsichtigt wird. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Privatversicherer als direkte Konkurrenten gleich behandelt werden.
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